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Häufig gestellte Fragen zur Oberstufe und zum Abitur (OAVO 2009)
(ohne Gewähr !!- Bitte in jedem Fall bei Fragen ("Keine Angst, es gibt keine blöden Fragen...!") jederzeit zu mir(hi) kommen; eine Anmeldung ist nicht nötig! )
gültig ab Abitur 2012 !!
| Antwort: Es gibt nur eine Gesamtnote. Die schrftl. Arbeit wird nicht gesondert gewertet, sondern es soll sich ein Gesamtbild der Leistung nach dem Prüfungsgespräch ergeben... !! |
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| Antwort: Tipps sind erlaubt während der gesamten Arbeitsphase (also bis zur Abgabe der schr. Dokumentation am letzten Tag der schr. Abi-Prüfungen...) |
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Antwort: Ja, aber nur, wenn Ma o. De als 1.-4 APF schon gewählt wurde. Mit einer BLL können nämlich keine Pflicht-Prüfungsfächer (Ma , De, NAT o. FS) abgedeckt werden, wenn diese nicht schon als "normales" APF gewählt wurden. Eine BLL kann nur die Verpflichtung für ein Aufgabenfeld und nicht für ein Fach abdecken !!
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Antwort: Zunächst musst Du den LK schriftlich durchführen. Falls Du mit den ersten 4 APF Ma, De, eine FSP oder NAT und ein APF aus dem 2. Aufgabenfeld gewählt hast, kannst Du dann in einem Deiner LK-Fächer eine BLL machen (eine Bes. LL wird keinem Fach, sondern einem Aufgabenfeld (I, II,oder III) zugeordnet. Beispiel: MA, DE (als LK), bio (als 3. APF), geschi (als mdl. Prfg); dann könnte eine BLL im AF III (sogar mit Schwerpunkt Mathe, obwohl Mathe als LK!) oder AF I (mit Schwerpunkt Deutsch, obwohl De als LK!!) gewählt werden, da eine BLL einem Aufgabenfeld und nicht einem Fach zugeordnet wird !
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| Antwort: Zu Beginn von Q3 schlägt Schüler dem Lehrer ein Thema vor. Lehrer kann eine BLL ohne Angabe von Gründen ablehnen !! |
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Antwort: Wie bei jeder anderen Abi-Prüfg. gezählt mal 4; (Halbjahre werden nicht mehr -wie früher in der VOGO-hinzugerechnet !!)
Da 5 Abiturprüfungsfächer: 5 mal 20 Pkte---> ergibt 100 (=Mindestpunktzahl in der Abi-Prüfung !!) Eine BLL wird keinem Fach, sondern einem Aufgabenfeld zugeordnet !! |
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| Antwort:
Von Kursen aus einem Abiturprüfungsfach werden 4 Kurse (neu,OAVO!!) pflichtgemäß eingebracht. Von allen 24 einzubringenden Kursen dürfen 6 Kurse unter 05 Pktn. sein!
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| Antwort: Mindestens 6 (egal ob als LK oder gk). Davon werden die 2 Geschichtskurse aus Q3 und Q4 pflichtmäßig eingebracht, ebenso zunächst die besten 2 Kurse aus POWI. Aus Religion/Ethik gibt es keine Einbringpflicht. |
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| Antwort: Wer in Mathe schlecht ist, soll es unbedingt als schriftliche Prüfung wählen, da eine schr. 0-Punkte-Prüfung noch durch eine 1 Punkte-Prüfung im mündlichen "gerettet" werden kann. Mündlich 0 Punkte bedeutet nämlich : i.d.Regel durchgefallen, da zu einer mdl. Prüfung keine Zusatzprüfung möglich ist !! |
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| Antwort: Ja; schrftl. oder mündlich. Auch erlaubt als "Pflichtspanier", da es 4-stdg. unterrichtet wurde !! |
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| Antwort: Ja, denn es gibt ja noch danach die Note Q4. Wenn schon z.B. 6 Gks oder 3 LKs unter 05 P. sind und man dann noch eine Minderleistung hinzu bekommt, könnte das ja zu den fatalen 7 Gks oder 4 LKs "unterm Strich" führen !! |
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| Antwort:
Wichtig zu wissen:
Wer in Stufe E Kunst/Musik oder Religion/Ethik besucht hatte und dann in Q1 das Fach wechselt (was durchaus legal ist!), kann aber dann in keinem dieser beiden Fächer die Abiturprüfung ablegen, da ein Abiturprüfungsfach in der gesamten Oberstufe durchgängig besucht worden sein muss; Einbringen von Einzelkursen ist aber möglich!!
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| Antwort: Nur bei der Ausgabe des Themas (ca. 20 min.)(am Tag nach der letzten schr. Abiprüfung) erlaubt, danach jegliche weitere Information/Hilfestellung verboten !!! |
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| Antwort: Ja. Eine Präsentation hat den gleichen Stellenwert wie eine normale mdl. Prüfung. dasselbe Fach darf aber nicht 2 Mal gewählt werden! |
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| Antwort: Mit der Abiturprüfung (i.d.R. Anfang Februar). Thema wird am letzten Tag der schriftlichen Prüfungen vom Lehrer ausgegeben. Dann 4 Schul-Wochen Arbeitszeit (i.d.R. plus die Osterferien zusätzlich; d.h. so werden dann daraus insgesamt ca. 6 Wochen !!). |
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| Antwort:
Wer in Stufe E 3 FSP (2 aus Sek I und dann noch Spanisch neu dazu) belegt hatte, und in Stufe Q1/Q2 als Belegverpflichtung für die 2 .FSP (oder 2. Naturwissenschaft, Inf) neben der fortgeführten FSP aus der Sek. I Spanisch weiterführt, muss wissen:
da nach OAVO diese 2. FSP (oder 2. NAT,Inf) mit 2 Hj. eingebracht werden muss, muss bei einer "in Stufe E neu begonnenen FSP wenigstens einer der beiden Kurse aus Q3 oder Q4 eingebracht werden". Spanisch bis Ende Q4 fortführen !
OAVO:"...eine in der Einführungsphase neu begonnene FSP muss in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden, ...."
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| Antwort: An der RGS nur als GK im 4. oder 5. APF. Mit den ersten 4 APF müssen alle Bedingungen erfüllt sein (Ma, De, FSP o. NAT; alle 3 Aufgabenfelder (I, II, III) müssen abgedeckt sein; Sport gehört nämlich keinem der Aufgabenfelder an !!). Von einem Abiturprüfungsfach werden -in diesem Fall dann auch von Sport- 4 HJ. in die Wertung eingebracht. Der 3-stdg. Sport-Kurs (mit erhöhtem Theorieanteil) musste von Q1 bis Q4 durchgängig belegt worden sein !! Wer sich während der Sportprüfungen verletzt (ärztl. Attest !!) und die praktischen Püfungen nicht mehr ganz ablegen kann, muss eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen, die sich inhaltlich auf den sportpraktischen Teil bezieht. |
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| Antwort: Die Noten Deiner mdl. Prüfung erfährst Du am Abend des jeweiligen Prüfungstages !! (i.d.R. ca. 20 min. nach der letzten Prüfung des Tages -in der Aula durch den Prüfungsvorsitzenden !!) |
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| Antwort:
Wenn Du z.B. bei einer Klausur fehlst, ist spätestens am 3. Tag eine ärztliche (!!!) Bescheinigung vorzulegen. Der Kurslehrer entscheidet dann, ob Du die Klausur nachschreiben darfst, oder nicht. Einen Anspruch, die Klausur nachzuschreiben, hast Du nicht !!
Eine abzulegende Fahrprüfung ist kein (!!) Grund, eine Klausur zu versäumen; der Klausurplan hängt lange genug vorher aus....; möglicherweise kann mit dem Kurslehrer über eine Verlegung der Klausur verhandelt werden; ein Recht auf Verlegung besteht nicht. Im Ernstfall resultieren daraus 0 (Null) Punkte für diese versäumte Klausur !! Im übrigen könnte eine Fahrprüfung auch ein paar Wochen später abgelegt werden.....
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| Antwort: Dann wird vom Prüfungsausschuss eine mdl. Zusatzprüfung angeordnet. Muss min. 1 Pkt sein (Berechnung=(2xschr+1x mdl.)x4/3(neu !! OAVO) ! Daran denken, dass mindestens 100 Punkte in der gesamten Abiturprüfung (in 5 Fächern ) erreicht werden müssen !! Grundsätzliche Berechnung im Abitur= 4x Prüfungsnote ergibt Gesamtpunktzahl in diesem Fach! |
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| Antwort: Eine Praxisprüfung aus einer der in Q1-Q4 ausgeführten Schwerpunkten-Sportarten plus eine mdl. Prüfung. Gewichtung Praxis:Theorie= 1:1. |
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| Antwort: Nur solche, die noch nicht in einem Zeugnis der Schule standen; bes. unbezahlte, ehrenamtliche soziale Tätigkeiten. Über die Aufnahme von Bemerkungen ins Zeugnis entscheidet der Püfungsausschuss. Es sind rechtzeitig (!!!) Belege bei mir (Hi) vorzulegen !! Es ergeht keine gesonderte Mitteilung mehr an den Schüler/in, ob eine Bemerkung ins Zeugnis aufgenommen wurde, oder nicht. Überraschung.....! |
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Antwort: Von den 24 einzubringenden Kursen dürfen 6 Kurse unter 5 Punkten sein. Bedenke, dass auch noch mit einer Minerleistungs-Gk-Note Q4 eine nachträgliche "Nichtzulassung" zur weiteren Abiturprüfung ausgesprochen werden kann, obwohl Du den schriftlichen Prüfungsteil schon hinter Dir hast......!!
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Antwort: 3 der 8 LKs (Q1 bis Q4) dürfen unter 5 Punkten sein.Bedenke, dass auch noch mit einer Minerleistungs-LK-Note Q4 eine nachträgliche "Nichtzulassung" zur weiteren Abiturprüfung ausgesprochen werden kann, obwohl Du den schriftlichen Prüfungsteil schon hinter Dir hast......!!
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