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Schulelternbeirat PDF Drucken E-Mail

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz - HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).

Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Der Schulelternbeirat muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen, unter anderem der Entscheidung über das Schulprogramm. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 110 Abs. 2 HSchG). Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben unter anderem ein Anhörungsrecht bei Schulentwicklungsplänen der Schulträger.


Vorstand des Schulelternbeirates der Rheingauschule
(2009/10 - 2010/11)

Vorsitzender: Herr Werner Fladung
Stellvertreter: Herr Dirk Dohn
Erweiterter Vorstand:

Frau Gözler

Frau Perabo

Frau Trautmann

Herr Dr. Hüther (als Vertreter des Ehemaligen- und Fördervereins)

link-iconWeitere Informationen / HKM

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 20. Dezember 2010 um 11:50 Uhr